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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Das ehelich geborene freie Kind behlt den Heerschild des Vaters und nimmt das Erbe von Mutter und Vater

 # FolioBeschreibung Anzahl 
154vGerichtssprache und Königsgericht. Heerschild und Erbe. Ungleiche Ehe. Erzbischof Wichmann von Magdeburg
 

 
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